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Sportordnung

1. Die im Schützenkreis Sömmerda ausgetragenen Wettkämpfe
    richten sich nach der Sportordnung des DSB und TSB.

2. Allgemeine Bestimmungen für SKS-Kreiswettkämpfe
Für den jeweiligen Wettkampf werden nach Notwendigkeit weitere Bestimmungen mit der Ausschreibung veröffentlicht.
Bei allen Disziplinen gilt die Sportordnung des DSB und TSB in der aktuellen Fassung. Diese Sportordnung steht zum Lesen und Herunterladen auf der Internet-Seite des DSB und die des TSB unter www.tsbev.de bereit.
Durch die Vereine können alle Schützen gemeldet werden, die Mitglied des
Thüringer Schützenbundes sind (dokumentiert durch den Schützen- und Wettkampfpass) und für die der Beitrag an den SKS für das laufende Geschäftsjahr entrichtet wurde.

Für die Teilnahme an Kreismeisterschaften gelten folgende Grundvoraussetzungen:

1. Posteingang der Protokolle der jeweiligen Vereinsmeisterschaft für alle ausgeschriebenen Wettbewerbe durch die Vereinssportleiter an die
Geschäftsstelle des SKS, 99610 Sömmerda, Schillerstraße 11, z.H. Peter Luther, E-Mail: wettkampf@sk-soemmerda.de.
2. Eine Anmeldung der Teilnehmer durch die Vereine ist nicht nötig, weil die anhand des Protokolls der Vereinsmeisterschaft erteilt wird. Eine evtl. Nichtteilnahme an der Kreismeisterschaft muss im Protokoll der VM vermerkt sein.
3. Schützinnen und Schützen, die sich zu einer Kreismeisterschaft qualifizieren wollen, müssen an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen, dem der Verein, für den man zur Kreismeisterschaft an den Start geht, angehört. Alle Ausnahmen bedürfen des schriftlichen Antrages an den zuständigen Vereinssportleiter und dessen Zustimmung.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Meldung beim SKS das Einverständnis erteilt wird, dass der SKS die personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und ausschließlich zu Verbandszwecken nutzen darf.
Eine Weitergabe dieser Daten zwecks kommerzieller Nutzung ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme unterwirft sich der Schütze der SpO des DSB und des TSB sowie den allgemeinen Bestimmungen der Ausschreibung und erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr bzw. seine Altersklasse) und seine Vereinszugehörigkeit in entsprechenden Start- sowie Ergebnisdateien oder –listen veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Bilder, die während der Veranstaltung und bei der Siegerehrung entstanden sind, in Aushängen, Zeitschriften und im Internet veröffentlicht werden können.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Ende der jeweiligen Kreismeisterschaft eine Verzichtserklärung bei einer evtl. Nichtteilnahme an den Thüringer Landesmeisterschaft bei der Auswertung abzugeben ist. Bis eine Woche vor dem Meldetermin können die Vereine noch Ummeldungen (Start ja/nein) an die Geschäftsstelle des SKS einreichen und somit auf dem KM-Protokoll berücksichtigt werden. Die Meldungsänderungen sind schriftlich mit einer Gebühr in Höhe von 5,00 Euro in bar zu entrichten.

Die Zulassung der Teilnehmer zu Kreiswettkämpfen wird durch das Leistungsprinzip in Verbindung mit der Standkapazität des Ausrichters ermittelt.

Allen teilnehmenden Vereinen wird ein vorläufiger Zeitplan vor Austragung des Wettkampfes an die dem SKS genannte Postanschrift, möglichst E-Mail-Anschrift, zugestellt.
Das festgelegte Startgeld pro Start ist am Anreisetag für alle Teilnehmer in der Anmeldestelle in bar zu entrichten. Für gemeldete Teilnehmer und deren Starts, die nicht angereist sind, ist ein Reuegeld in Höhe von 100% des Startgelds zu entrichten. Die Mannschaften können vor dem Start des ersten Mannschaftsschützen (Regel 0.9.5 SpO) noch umgemeldet werden. Mannschaftsummeldungen sind schriftlich mit einer Gebühr in Höhe von 5,00 Euro bei der jeweiligen Wettkampfleitung entsprechend der SpO abzugeben. Vor und während des Wettkampfes ist von allen Teilnehmern der Schützen- und Wettkampfpass und ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild (i.d.R. ab 16 Jahre) für eine etwaige Kontrolle bereitzuhalten.
Sollten sich Teilnehmer für mehrere Wettbewerbe entscheiden, legen sie selbst fest, an welchen sie sich bei möglichen Zeitüberschneidungen beteiligen wollen. Für Einsprüche und deren Behandlung ist eine Gebühr von 25,00 Euro in bar zu entrichten. Das Kampfgericht wird von SKS als Veranstalter bestimmt. Den Anweisungen der Schießleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen kann eine Disqualifikation nach sich ziehen.
Für Ergebnisübernahme und deren Behandlung (Übernahme der vom Veranstalter und KaRi unterzeichnete Ergebnisliste) ist eine Gebühr von 5,00 Euro in bar zu entrichten. Änderungen und Ergänzungen von veröffentlichten Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Für eventuelle Unterkunft und Verpflegung ihrer Teilnehmer sind die Delegationen selbst verantwortlich. Eine Imbissversorgung wird vom Veranstalter abgesichert. Nicht besonders aufgeführte Punkte in den Ausschreibungen regeln sich nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und des Thüringer Schützenbundes.

Der Sportausschuss


Kreissportleiter Martin Michael


Hier die allgemeinen Bestimmungen für SKS-Kreiswettkämpfe downloaden

 

Schützenkreis Sömmerda e.V.

Eingetragen im Vereinsregister
Nr. 546 beim Amtsgericht Sömmerda – im Weiteren hier kurz SKS genannt.

Kreisschützenmeisterin:
Anastasia Hirschleb

Geschäftsstelle:
Ringstraße 34
99625 Kleinneuhausen

FAX.: +49 36372 91453
E-Mail: info@sk-soemmerda.de
www.sk-sömmerda.de


Satzung download
Die Satzung des Schützenkreises
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